HAUSORDNUNG DER EINRICHTUNG Apart Park
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Einhaltung der folgenden Hausordnung, die dazu dient, allen unseren Gästen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.
§1 Gegenstand der Hausordnung
1. Die vorliegende Hausordnung legt die Grundsätze für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt in der Einrichtung fest und ist integraler Bestandteil des Vertrages, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Anmeldekarte sowie der Reservierung und/oder der Leistung einer Anzahlung/Zahlung für den Aufenthalt in der Einrichtung abgeschlossen wird. Durch die Ausführung einer der oben genannten Handlungen bestätigt der Gast automatisch, dass er die Regeln gelesen hat und deren Bedingungen akzeptiert.
2. Der Inhalt der Hausordnung kann von den Gästen an der Rezeption, auf der Website und in allen Appartements eingesehen werden.
3. Die Hausordnung ist für alle Gäste der Einrichtung "ApartPark" verbindlich.
§2 Check-in-Zeit
1. Das Appartement in der Einrichtung wird für Tage vermietet
2. Der Check-in beginnt um 17:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Folgetag. Es ist möglich, einen Tag gegen eine zusätzliche Gebühr zu verlängern (wenn möglich). Der Preis beträgt dann 200 PLN pro Stunde. Eine Verlängerung ist bis maximal 15:00 Uhr möglich, danach wird der Gegenwert für den nächsten Tag berechnet.
§3 Regeln während des Aufenthaltes
1. Der Gast der Einrichtung darf das Zimmer nicht an andere Personen weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den die Gebühr entrichtet wurde, noch nicht abgelaufen ist.
2. Personen, die nicht in der Einrichtung angemeldet sind, können sich von 7:00 bis 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist der Gast verpflichtet, nicht angemeldete Personen, die sich in dem Appartement aufhalten, zusätzlich an der Rezeption des Objekts anzumelden.
3. Die Einrichtung kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während seines vorherigen Aufenthalts in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen, das Eigentum der Einrichtung oder andere Gäste beschädigt, eine andere Person, die Angestellten der Einrichtung oder andere Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, körperlich geschädigt oder in anderer Weise die Ruhe der Gäste oder den Betrieb der Einrichtung gestört hat.
§4 Bemerkungen und Beschwerden während des Aufenthaltes
1. Die Einrichtung erbringt ihre Dienstleistungen gemäß ihrem Standard. Bei Beschwerden über die Qualität der erbrachten Leistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit das Personal so schnell wie möglich reagieren kann.
2. Die Einrichtung ist verpflichtet, Folgendes zu gewährleisten:
- Bedingungen für die vollständige und ungehinderte Erholung des Gastes und die Sicherheit seines Aufenthaltes, einschließlich der Sicherheit der vertraulichen Behandlung der Daten des Gastes;
- einen professionellen und zuvorkommenden Service in Bezug auf alle von der Einrichtung angebotenen Dienstleistungen. Die Reinigung des Zimmers und eventuelle Reparaturen dürfen nur bei Anwesenheit des Gastes durchgeführt werden. Bei Abwesenheit nur, wenn der Gast damit einverstanden ist;
- ein technisch einwandfreies Zimmer. Bei nicht behebbaren Mängeln wird sich der Beherbergungsbetrieb bemühen, das Zimmer (wenn möglich) zu wechseln oder die Unannehmlichkeiten auf andere Weise zu mildern.
§5 Beschwerden
1. Als Beschwerden gelten alle Anfragen, Beschwerden und Klagen, die Folgendes betreffen:
1. Die bestehenden oder bereits bestehenden Bedingungen des Aufenthalts in einem gemieteten Appartement, die von dem im Katalog oder in den veröffentlichten Informationen angegebenen Standard abweichen;
2. Mängel oder Unzulänglichkeiten in der Ausstattung des Appartements, die von dem im Katalog oder in den veröffentlichten Informationen angegebenen Standard abweichen;
3. Die Qualität der von ApartPark für die Gäste erbrachten Dienstleistungen;
4. Von ApartPark abhängige Umstände, die den Standard des Aufenthalts in dem Appartement erheblich beeinträchtigen;
2. Beschwerden sind an der Rezeption zu melden und elektronisch an die Adresse der ApartPark-Rezeption zu senden: apartpark@baltichome.pl.
3. Der Beschwerdeführer muss seine persönlichen Daten angeben, einschließlich einer aktuellen Postanschrift, E-Mail-Adresse, Kontakttelefonnummer und Buchungsnummer.
4. Die Beschwerde sollte die Bezeichnung des vom Beschwerdeführer bewohnten Appartements und eine vollständige Beschreibung der Situation enthalten, die Gegenstand der Beschwerde ist, sowie eine genaue Definition der Forderung.
5. Beschwerden, die die geforderte Form und den geforderten Inhalt aufweisen, werden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach ihrer Einreichung an der Rezeption von ApartPark bearbeitet.
6. Korrespondenz, die die in Punkt 3 und 4 genannten Bedingungen nicht erfüllt, werden von der ApartPark-Rezeption nicht berücksichtigt.
§6 Zahlungen
1. Voraussetzung für eine für die Einrichtung rechtsverbindliche Reservierung ist, dass der buchende Gast eine Vorauszahlung von mindestens 40 % des Gesamtwertes des von ihm gebuchten Aufenthaltes leistet.
2. Bevor Sie die Anzahlung leisten, teilen Sie uns bitte die genauen Angaben mit, die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung (Vorauszahlung und Endabrechnung) erforderlich sind: Name, Vorname und Adresse bzw. Firmenangaben.
3. Wenn keine Rechnungsangaben vorliegen, wird eine Quittung über den gezahlten Betrag ausgestellt, nachdem die Einrichtung die Vorauszahlung gutgeschrieben hat.
4. Die Vorauszahlung erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung oder innerhalb der angegebenen Frist (in Form einer Überweisung auf das Konto der Einrichtung, in bar oder durch Belastung einer Kreditkarte - mit schriftlicher Zustimmung der buchenden Person).
5. Der Restbetrag ist beim Einchecken in der Einrichtung zu zahlen. Es ist auch möglich, den Aufenthalt durch eine Vorautorisierung des Betrags auf der Kredit- oder Zahlungskarte des Gastes durch die Einrichtung zu garantieren.
6. Rechnungen auf der Grundlage einer Quittung werden nicht ausgestellt.
7. Erfolgt die Vorauszahlung, die den Aufenthalt garantiert, nicht innerhalb der von der Unterkunft festgelegten Frist, ist kein Guthaben auf der Kreditkarte vorhanden oder nimmt die buchende Person keinen Kontakt auf, so wird die nicht bezahlte Buchung von der Einrichtung storniert.
8. Im Falle einer Reservierung für einen Aufenthalt in einem Appartement zu einem Zeitpunkt, der es nicht erlaubt, diesen mit einer Vorauszahlung von 40 % zu garantieren, weil die Zeit zu kurz ist, ist es notwendig, den gesamten Aufenthalt beim Einchecken zu bezahlen.
9. Im Falle einer Stornierung der Reservierung innerhalb von weniger als 14 Tagen (vor der Ankunft) wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Dieser Betrag gilt als Vertragsstrafe für die Nichterfüllung der Verpflichtung, der buchenden Person eine ordnungsgemäße Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages zu übermitteln.
10. Im Falle einer früheren Abreise als ursprünglich bei der Buchung vereinbart, ist die Einrichtung nicht verpflichtet, den einseitigen Rücktritt vom Vertrag zu erstatten.
11. Wenn der Gast nicht zum vereinbarten Termin erscheint und die Rezeption nicht informiert, wird die Buchung storniert und die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
12. Die Stornierung einer Reservierung erfordert eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse apartpark@baltichome.pl.
13. Beim Check-in ist ein offizielles Ausweisdokument vorzulegen (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
§7 Sonstiges
Auf Wunsch des Gastes bietet die Einrichtung folgende kostenlose Dienstleistungen an:
- Bereitstellung von Informationen über den Aufenthalt und die Reise;
- Aufbewahrung des Gepäcks (die Einrichtung kann die Annahme von Gepäckstücken verweigern, die nicht dem Aufenthalt des Gastes entsprechen, sowie von Gegenständen, die nicht die Merkmale von persönlichem Gepäck aufweisen), es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem entgegen;
- die Einrichtung haftet nicht für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände, einschließlich Wertsachen und Gegenstände von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, die (während des Aufenthalts des Gastes in der Einrichtung und in deren Räumlichkeiten) in der Wohnung aufbewahrt werden, sowie für andere Gegenstände.
§8 Regeln der Einrichtung
1. Im Gebäude gilt eine strikte Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages.
2. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen der Einrichtung in Anspruch nehmen, darf den friedlichen Aufenthalt der anderen Gäste nicht stören. Die Einrichtung kann denjenigen, die gegen diese Regel verstoßen, weitere Dienstleistungen verweigern.
§9 Schäden, die während des Aufenthaltes entstanden sind
1. Der Gast ist verpflichtet, bei jedem Verlassen des Zimmers dafür zu sorgen, dass die Tür des Appartements geschlossen ist.
2. Der Gast der Einrichtung haftet materiell für jede Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten der Einrichtung, die durch den Gast oder seine Besucher verursacht wird.
3. Handtücher gehören zur Zimmerausstattung. Im Falle des Verlustes behält sich die Einrichtung das Recht vor, 80 PLN pro Handtuch zu berechnen.
4. Aus Brandschutzgründen ist es verboten, in den Zimmern der Einrichtung Heizkörper, Bügeleisen und andere Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören.
5. Das Rauchen ist in der Einrichtung unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu 2000 PLN streng verboten.
§10 Gegenstände, die nach der Abreise des Gastes zurückgelassen werden
Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Zimmer der Einrichtung zurücklässt, werden auf Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt. Falls eine solche Anweisung nicht vorliegt, bewahrt die Einrichtung diese Gegenstände bis zu 3 Monaten und Lebensmittel bis zu 24 Stunden ab dem Tag der Abreise auf.
§11 Maßnahmen im Falle eines Brandes
Wenn der Gast Rauch oder ein Feuer in den Räumlichkeiten bemerkt, bitten wir:
1. sofort die Rezeption/Sicherheitsdienst (Tel. +48 510810896) unter Angabe der Zimmer- oder Raumnummer und einer Beschreibung des Vorfalls zu benachrichtigen.
2. Anweisungen des entsprechend geschulten Personals strikt zu befolgen.
3. im Falle eines Evakuierungsbefehls die ausgewiesenen Wege zu benutzen (ein Plan befindet sich auf dem Flur oder an der Zimmerausgangstür).
4. Aufzüge nicht zu benutzen.